FAQ

  • Eine Mütter*pflegerin kommt zu Dir nach Hause und unterstützt Dich bei (fast) allem, was Du Dir wünschst. Ihre Aufgabe ist es Dir den Rücken frei zu halten, damit Du Dich in Ruhe erholen kannst. Dabei kümmert sie sich z.B. um den Haushalt, versorgt Dich und Deine Familie mit Essen oder begleitet Dich/Euch zu Terminen. Durch ihre Ausbildung ist sie fit in den Themen Säuglingspflege, Füttern des Babys (Flasche und Stillen), Begleitung von Familien und vielem mehr, sodass sie Dich vielseitig beraten und begleiten kann.

  • Auf keinen Fall ersetzt eine Mütter*pflegerin eine Hebamme. Sie ist eher eine sinnvolle Ergänzung und übernimmt Aufgaben, für die die Hebamme häufig keine Kapazität hat.

    Die medizinische Verantwortung bleibt die gesamte Zeit der Betreuung über bei der Hebamme oder der/dem Ärztin/Arzt.

  • Grundsätzlich hat jede Mutter* Anspruch auf Hilfe, wenn sie welche braucht. Du kannst die Leistungen einer Mütter*pflegerin auch jederzeit privat in Anspruch nehmen, wenn eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht gewährleistet ist.

    Ansonsten sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten ganz oder anteilig übernimmt:

    • Du bist schwanger und/oder es lebt ein Kind in Deinem Haushalt, dass höchstens 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat.

    • Du hast eine medizinische Indikation (Kaiserschnitt, Brustentzündung, Mehrlinge, verordnete Bettruhe, Überlastung, Kreislaufprobleme o.ä.). Diese bescheinigt Dir deine/dein Ärztin/Arzt.

    • keine andere in Deinem Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen. Du bist alleinerziehend oder Dein*e Partner*in ist nicht verfügbar (arbeitet, ist krank oder abwesend). In Elternzeit zählt dein*e Partner*in als verfügbar.

  • In den meisten Fällen, je nach Art der Umstände, wird ein erster Antrag für 4-6 Wochen Mütter*pflege gestellt. Die Mütter*pflegerin kommt dann für 2-6 Stunden pro Tag an bis zu 5 Tagen pro Woche zu Dir. Es hängt davon ab, wie viel Bedarf Dein/e Ärztin/Arzt Dir bescheinigt und wie oft du diese Unterstützung haben möchtest. Es ist auch möglich nach vier Wochen einen weiteren Antrag zu stellen, sofern sich die Umstände nicht verändert haben und den Einsatz der Mütter*pflegerin zu verlängern. Es besteht bei fortbestehen der medizinischen Indikation ein maximaler Anspruch von 26 Wochen.

  • Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mütter*pflegerin ganz oder zuzahlungspflichtig.

    §24h SGB V: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt

    In der Schwangerschaft und bis sechs Tage nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Leistungen einer Mütter*pflegerin. Voraussetzung sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und dass keine andere erwachsene Person in Deinem Haushalt diesen übernehmen kann.

    §38 SGB V: Haushaltshilfe während Erkrankung, nach OP oder Unfall

    Wird die Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit (z.B. schlechte Wundheilung nach Geburt, Bewegungseinschränkungen, Stillbeschwerden etc.) oder einer OP benötigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mütter*pflegerin zuzahlungspflichtig. In diesem Fall beträgt die Zuzahlung min. 5€ und max. 10€ pro Einsatztag (hängt von deiner Krankenkasse ab).

    Auch hierbei ist Voraussetzung, dass eine ärztliche Indikation vorliegt, dein*e Partner*in nicht zur Verfügung steht und ein Kind in Deinem Haushalt lebt, dass höchstens 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat.

    Erfüllst Du die Voraussetzungen, besprechen wir im Vorfeld einmal den Ablauf und ich helfe Dir beim Antrag, damit alles möglichst schnell und unkompliziert läuft.

  • Am besten rufst Du mich an oder schreibst eine Nachricht, damit wir zusammen klären können, ob Du Anspruch auf eine Mütter*pflegerin hast.

    Danach beantragst Du bei Deiner Krankenkasse die Vordrucke für den Antrag auf eine Haushaltshilfe und die Bescheinigung von/vom Ärztin/Arzt über die Notwendigkeit, dass Du aus gesundheitlichen Gründen eine Mütter*pflegerin bzw. Haushaltshilfe brauchst. Wir füllen diesen Antrag gemeinsam aus, da es ein paar Dinge zu beachten gibt. Dann schickst Du diesen im Anschluss an Deine Krankenkasse zurück.

    Gleichzeitig schicke ich Deiner Krankenkasse einen Kostenvoranschlag.

    Das war’s auch schon.